Europäische Kommission: Beantwortet eine Anfrage über die Anschuldigungen des Organraubs bei Falun Gong Praktizierenden in China

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3453/06 von Charles Tannock (PPE-DE), Simon Coveney (PPE-DE) und Edward McMillan-Scott (PPE-DE) an die Kommission

(http://www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?PUBREF=-//EP//TEXT+WQ+E-2006-3453+0+DOC+XML+V0//DE&L=DE&LEVEL=2&NAV=S&LSTDOC=Y)

Betrifft: Angebliche systematische Entnahme von Organen („Organraub“) bei Angehörigen der Falun Gong-Bewegung in China

Am 6. Juli 2006 veröffentlichten David Matas und David Kilgour, beides kanadische Rechtsanwälte, ihren Bericht über die angebliche systematische Entnahme von Organen bei Mitgliedern der Falun Gong-Bewegung in China im Anschluss an eine unabhängige Untersuchung über die erschreckenden Gerüchte, die aus China durchsickerten. Demnach sollen staatliche Einrichtungen menschliche Organe von unschuldigen lebenden Mitgliedern der Falun Gong-Bewegung ohne deren Einwilligung entnommen, und diese Menschen durch die Organentnahme getötet haben, ohne dass es sich um eine gerichtlich eingeleitete Hinrichtung handele. Danach erfolge offenbar eine rasche Feuerbestattung der verstümmelten Leichnahme um jegliche Nachweise der Verbrechen zu vernichten. Es wird ebenfalls behauptet, dies geschehe häufig, sowie auch vorsätzlich und systematisch.

Die Entnahme von Organen bei einer bestimmten Gruppe Menschen, die ihre Einwilligung dazu nicht erteilt haben, ist ein schreckliches Verbrechen, das gegen alle internationalen Rechtsnormen verstößt. Die chinesische Regierung hat diese Anschuldigungen vehement zurückgewiesen. Hat die Kommission Kenntnis von diesen schwerwiegenden Beschuldigungen, hat sie den oben erwähnten Bericht gelesen und wird sie die Delegation der Kommission in China ersuchen, diese Angelegenheit weiter zu untersuchen und Bericht zu erstatten, wenn sich herausstellt, dass diese Meldungen der Wahrheit entsprechen?

Antwort E-3453/06EN von Frau Ferrero-Waldner im Namen der Kommission (15.09.2006):

Die Kommission ist sich vollständig über die Anschuldigungen des Handels von Organen von zum Tode verurteilten Gefangenen in bestimmten chinesischen Lagern bewusst. Sie hat derzeit keine konkreten Beweise zur Untermauerung dieser Behauptungen gefunden und forscht weiter nach. Sollten diese Anschuldigungen bestätigt werden, würde die Kommission die Angelegenheit dringend ihrem chinesischen Pendant auf entsprechende Art vorbringen.

Inzwischen hat die EU ihr Augenmerk stärker auf die allgemeine Praktik der chinesischen Regierung gelegt, wie sie Organe zum Gebrauch in medizinischen Transplantatverfahren entnehmen und hat diese Angelegenheit trotz der neuen chinesischen Vorschriften, die am 1. Juli 2006 in Kraft getreten sind, dem Gesundheitsministerium vorgetragen. Nach Ansicht der EU wird die Angelegenheit der Spenderzustimmung nicht richtig behandelt, insbesondere für diejenigen, die in Gefangenschaft gestorben oder hingerichtet worden sind.

Die EU hat und wird ihre Bedenken der chinesischen Regierung mitteilen, sowohl durch den bilateralen Menschenrechtsdialog als auch durch andere politische Kanäle. Sie verfolgt diese Angelegenheit, um sicherzustellen, dass jede Organspende der formellen Zustimmung der Spendenden unterworfen ist.

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