Pressemitteilung IGFM: München, Freitag, 20. Juni: Polizei verbietet auf Wunsch des chinesischen Konsulats Spruchbänder von Demonstranten

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München, 22. Juni 2003

Das chinesische Konsulat in München ist offenbar sehr empfindlich wenn es um das „Gesicht“ des Regimes geht, das zu vertreten seine Aufgabe ist. Schon der Umstand, dass der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, Herr Christian Ude, sich am 1. Juni in der Olympiahalle bei einem Vortrag des Dalai Lama auf das Podest begab und mit dem Redner einige freundliche Worte wechselte, war für Frau Generalkonsulin Yazhen Yao Anlass für einen Protest. Dabei hatten weder der Dalai Lama noch der Münchner OB irgendeine Kritik an der chinesischen Regierung geübt.

Etwas vom demokratischen Selbstbewusstsein des Münchner Oberbürgermeisters, der versicherte, er werde sich auch künftig von niemandem vorschreiben lassen, mit wem er zu sprechen gedenke, wäre auch der Polizei in München zu wünschen.

Münchner Falun Gong- Praktizierende berichten:
“Am Freitag und Samstag haben wir vor dem Chinesischen Konsulat in München demonstriert. Die Demonstration hatte das Thema ‚Klage gegen das frühere Haupt des chinesischen Regimes, Jiang Zemin, auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit’ und war unter genau diesem Motto vom Kreisverwaltungsreferat München mit Bescheid vom 18.06.2003 genehmigt worden.

Wir zeigten zwei Spruchbänder mit folgender Aufschrift: ‚Unterstützen Sie die Klage gegen Jiang Zemins Völkermord in China’ (auf Deutsch) – ‚Die internationale Organisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong ist offiziell gegründet worden. Jiang Zemin und die anderen sind in Amerika des Völkermordes angeklagt worden’ (auf Chinesisch).

Der Konsulatsmitarbeiter Herr Wu habe sich daraufhin bei der Polizeiinspektion 42 (PI 42) beschwert, wie diese mitteilte Er habe die beiden Spruchbänder als Beleidigung aufgefasst und verlange deren Entfernung. Herr Reiter von der PI 42 hat daraufhin angeordnet, dass diese beiden Spruchbänder nicht mehr gezeigt werden dürfen.

Eine Demonstrierende bat daraufhin die beiden anwesenden Polizisten, mit Herrn Reiter sprechen zu dürfen. Diese teilten ihr jedoch mit, dass Herr Reiter nicht mit ihr reden wolle. Auf unsere Bitte hin, haben uns die Polizeibeamten die Anweisung noch schriftlich gegeben und diese auch unterzeichnet. Daraufhin haben wir die Spruchbänder entfernt.

Am nächsten Tag, Samstag, den 21.06.2003, kam Herr Reiter in einem Zivilauto vorgefahren, um mit den beiden diensthabenden Beamten zu sprechen. Wir machten nochmals den Versuch, mit Herrn Reiter und den beiden Polizeibeamten zu sprechen. Die Anordnung wurde aber nicht zurückgenommen. Beim Verwaltungsgericht München war wegen des Wochenendes niemand zu erreichen.

Die Demonstration, die ursprünglich von Donnerstag bis Sonntag geplant war, soll nun verlängert werden, damit die Banner, welche das Thema der Demonstration aufzeigen, möglichst doch noch gezeigt werden können.
Wir fühlen uns dadurch in unserem durch die deutsche Verfassung geschützten Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Wir sind der Meinung, dass der Inhalt dieser Banner keine Beleidigung darstellt. Wenn unsere Informationen beim Konsulat irgendwelche Formen von „Verärgerung“ hervorrufen, setzen wir dem das Leid der in China Verfolgten und Ermordeten und ihrer Angehörigen entgegen.

Es ist eine Tatsache, dass Jiang Zemin im Amerika wegen Völkermord angeklagt wurde. Die Mitteilung dieser Tatsache kann an sich doch noch keine Beleidigung darstellen. Wir halten es für unsere Pflicht, die Bevölkerung darüber aufzuklären, insbesondere auch die Chinesen, welche das Konsulat aufsuchen. Ebenso kann es keine Beleidigung sein, wenn wir mitteilen, dass eine internationale Organisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong gegründet wurde.“

Der Sprecher der Münchner Arbeitsgruppe der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Jürgen Thierack, sieht den Vorgang in Kontinuität zu einer Vielzahl von Übergriffen der Exekutive gegen die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in den letzten Jahren: „Es gibt Zeugenaussagen aus Berlin und Dresden, dass deutsche Polizisten beim Besuch Jiang Zemins im April 2002 unter direkter Anleitung chinesischer Beamter agierten.“

Thierack erinnert auch an die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München vom 21. Januar 1999 zum Besuch Jiang Zemins 1995 in München. Damals wurde auf Weisung der Bayerischen Staatsregierung das Recht gebrochen, indem ein Polizeimusik-Korps Demonstranten übertönte und Mannschaftswagen der Polizei die Sicht auf die Menschenrechtler verstellten. Das Gericht hat den Sinn seiner Jahre später erfolgten Entscheidung darin gesehen, für die Zukunft Maßstäbe setzen zu wollen. Thierack wörtlich:
„Diese Maßstäbe hätte die Polizeiinspektion jetzt klugerweise berücksichtigen sollen.“

Wenn Sie wissen wollen, wie der Widerspruch beim Verwaltungsgericht ausgegangen ist und ob die Demonstration unter vollen Parolen weitergeht, kontaktieren Sie bitte

Herr Thierack (IGFM)
0163 – 859 84 40

Weitere Informationen finden Sie unter www.igfm-muenchen.de

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