Artikel 23 – Hongkongs freiheitliche Grundordnung in Gefahr

Mit dem Zusatz des Artikel 23 zur Verfassung Hongkongs droht allen in China verbotenen Gruppen auch ein Verbot in Hongkong und somit das Endes des Prinzips „ein Land – zwei Systeme“

1984 unterzeichneten China und Großbritannien die „Gemeinsame Erklärung zur Hongkong-Frage“. Nach dieser Erklärung soll Hongkong mindestens 50 Jahre lang nach dem Prinzip „ein Land – zwei Systeme“ verwaltet werden, wobei Hongkong einen hohen Grad an Autonomie genießt und sein geltendes Wirtschafts- und Sozialsystem, also seine freiheitliche Grundordnung, beibehält. Die „Gemeinsame Erklärung“ ist ein rechtsverbindliches internationales Abkommen, das 1985 bei den Vereinten Nationen registriert wurde.

Nur sechs Jahre nach der Übergabe der ehemaligen britischen Kronkolonie an die Volksrepublik China droht der Bevölkerung Hongkongs der Entzug von grundlegenden Menschenrechten wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Sollte die Gesetzesvorlage zum Artikel 23 verwirklicht werden, dann könnten alle in China verbotenen Organisationen auch in Hongkong verboten werden. Dies betrifft Glaubensgemeinschaften, wie die die chinesische Meditationsgruppe Falun Gong und katholischen Christen, ebenso wie Demokratiebewegungen, Menschenrechtsorganisationen, Bürgerrechtsbewegungen usw.

Die neue Gesetzesvorlage zum Artikel 23 beinhaltet die Möglichkeit geheimer Befragungen und Gerichtsverhandlungen in Abwesenheit von Beschuldigten und deren Anwälten. Darüber hinaus kann eine Organisation alleine durch die Tatsache, dass sie in China verboten ist auch in Hongkong verboten werden. Die Hongkonger Regierung muss nicht einmal einen Beweis für die Rechtmäßigkeit des Verbots erbringen.

Praktisch sähe es dann so aus, dass das Verbreiten von Informationen, die offiziell nicht veröffentlicht sind, als „Verrat von Staatsgeheimnissen“ eingestuft werden kann. Alleine der Besitz eines Flugblattes einer verbotenen Organisation könnte zu Haftstrafen führen. Verhaftung droht einem Hongkonger Bürger auch, wenn er im Ausland Kontakt mit diesen Gruppen hat oder aufnimmt. Auch Journalisten müssten äußerst vorsichtig im Umgang mit Informationen sein, die nicht offiziell sind, vor allem wenn es um Menschenrechte und andere Themen geht, die Peking missfallen könnten.

In Macao ist die Situation noch schwieriger, denn auch dort soll der Artikel 23 umgesetzt werden. Das Interesse der Weltöffentlichkeit an Macao ist wesentlich geringer als an Hongkong, so dass es der Regierung dort noch leichter fallen könnte, die Gesetzesvorlage zum Artikel 23 nach der Umsetzung auch anzuwenden.

Am 1. Juli, dem 6. Jahrestag der Übergabe Hongkongs an China, soll eine große Demonstration stattfinden. Schon im Dezember demonstrierten 60.000 Menschen in Hongkong gegen den Artikel 23. So bleibt zu hoffen, dass es gelingt, die Gesetzesvorlage vor der geplanten Verwirklichung am 09. Juli zu stoppen.

Eine online Petition gegen Artikel 23 und weitere Informationen gibt es unter:
http://www.againstarticle23.org/en
http://www.focus-hongkong.ch

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