NEW YORK (FDI): Laut Menschenrechtsanwälten wird chinesischen Beamten für ihre Verbrechen an Falun Gong keine Immunität gewährt

NEW YORK (FDI) – Luo Gan, Mitglied des Ständigen Ausschusses des Politbüros der Chinesischen Kommunistischen Partei und bekannt wegen seiner Verletzungen der Menschenrechte, steht im Ausland keine Immunität zu für die von ihm begangenen Völkermord- und Folterverbrechen, sagen Menschenrechtsanwälte. Luo Gan, der sich zur Zeit auf einer Reise durch vier europäische Länder befindet, sieht sich mit einer Anzahl von Strafanzeigen in mehreren europäischen Ländern konfrontiert.

Seit vier Jahren leitet Luo Gan das „Büro 610“, das der US-Kongress als eine Behörde bezeichnet, „die die Überwachung der Verfolgung von Falun Gong- Mitgliedern durch organisierte Gehirnwäsche, Folter und Mord“ zur Aufgabe hat.

WARUM KEINE IMMUNITÄT?

Luo Gan ist mit Strafanzeigen wegen Völkermord und Folterverbrechen an Falun Gong konfrontiert. Laut Aussage der Anwälte steht Luo keine Immunität zu, denn:· Luo hat keinen diplomatischen Status und steht nicht unter dem Schutz des Wiener Abkommens. Völkermord- und Folterverbrechen sind Straftaten, die Luo von der Strafimmunität ausschließen, selbst wenn er in diplomatischer Mission reiste oder Staatsoberhaupt wäre.

Keine Immunität gemäß Wiener Abkommen

Laut Morton Sklar, Vorsitzender der Weltorganisation gegen Folter/USA und Experte in Immunitätsfragen, genießt Luo Gan während seines Besuches in Island in dieser Woche keine Immunität gemäß dem Wiener Abkommen:

„Zum einen passt er nicht in die in dem Wiener Abkommen sehr deutlich festgelegten Kategorien geschützter Funktionäre,“ sagte Mr. Sklar. „Er ist weder Staatsoberhaupt noch Außenminister und er befindet sich nicht in Island in Ausübung einer speziellen Mission als Sonderbotschafter oder in der Erfüllung wichtiger Regierungsaufgaben. Nach meinem Verständnis verschafft er sich einen Überblick über das isländische Rechtssystem. Dies ist keine besondere Mission, die unter dem Immunitätsschutz des Wiener Abkommens steht, das bezweckt, nur den höchsten Beamten Schutz zu gewähren, deren Besuch in Verbindung mit einer diplomatischen Sondermission steht.“

Weiter sagte Mr. Sklar: „Das Abkommen anders zu interpretieren würde bedeuteten, dass so gut wie alle ausländischen Beamten im Ausland absolute Immunität genießen, was nicht annähernd dem entspricht, wie Immunitätszusagen interpretiert und angewendet werden.“

Keine Immunität für Verbrechen von Völkermord und Folter

Mr. Sklar wies außerdem darauf hin, dass niemand – ungeachtet seines/ihres Ranges oder Stellung – bei Handlungen, die Völkermord darstellen, Straf-Immunität beanspruchen kann. „Es gibt sogar für den höchsten Immunitätsschutz eine klare Ausnahme“, sagte Mr. Sklar, „durch Vertragsklauseln in der Völkermord-Konvention und durch ähnliche Bestimmungen, die in allen wichtigen Paragraphen über Strafverfolgung der internationalen Gerichte enthalten sind, dazu gehören der Internationale Strafgerichtshof, die jugoslawischen und ruandischen Strafgerichte und das Sondergericht von Sierra Leone.“

Mr. Ragnar Adalsteinsson, ein bekannter isländischer Menschenrechtsanwalt, der in Island die Erstatter der Strafanzeige gegen Luo Gan vertritt, bemerkte: „Auch wenn Luo sich zu einem offiziellen Besuch in Island befindet, genießt er keinen diplomatischen Status, durch den er den Schutz des Wiener Abkommens beanspruchen könnte. Selbst wenn er diplomatischen Status hätte, würden ihn seine Völkermord- und Folterverbrechen international von jedem Immunitätsschutz ausschließen.“

„Aus Gründen der bürgerlichen Verantwortung wurde der Folterer wie früher der Pirat und der Sklavenhändler zu einem hostis humani generis, einem Feind für die gesamte Menschheit erklärt.“- Irving R. Kaufman, US Distrikt-Richter Filartiga v. Pena-Irala (2. Cir. 1980).

Mr. Adalsteinsson fuhr fort: „Island hat die Konvention für Besondere Missionen von 1969 nicht unterzeichnet. Deshalb kann der Staatsanwalt seine Entscheidungen nicht auf Bestimmungen dieser Konvention stützen. Es ist weit hergeholt, eine internationale Konvention zur Anwendung zu bringen, zu deren Unterzeichnern Island nicht gehört und damit eine Konvention außer Kraft zu setzen, die von Island unterzeichnet wurde (die Anti-Folter Konvention der Vereinten Nationen, die von Island im November 1996 unterzeichnet wurde.)“

Die amerikanische Menschenrechtsanwältin Terry Marsh – leitende Anwältin in der Gemeinschaftsklage gegen den ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin und das „Büro 610“ – fügte hinzu: „Luo Gan, als Täter sowohl von Völkermord und als auch von Folterverbrechen an unschuldigen Falun Gong-Praktizierenden in China, kann nicht Verbrechen in solch erschreckendem Ausmaß unter Straffreiheit ausführen. Er hat die heiligsten Prinzipien aller zivilisierten Völker verletzt, er hat das chinesische Gesetz sowie internationale Abkommen und Verträge gebrochen. Es gibt keine moralische oder gesetzliche Grundlage für einen Anspruch auf Immunität in diesem oder in anderen Verfahren gegen chinesische Beamte. Natürlich wird die dienstliche Stellung einer Person, die wegen Völkermord angeklagt ist, sie nicht von strafrechtlicher Verantwortung entbinden. Man kann nicht Völkermord oder Folterverbrechen begehen ohne rechtliche Vergeltungsmaßnahme.“

Luo Gan erhält Intensivkurs in Rechtsstaatlichkeit

Peter Jauhal, ein Sprecher des Falun Dafa Informationszentrums in London, sagte, dass außer dem ehemaligen chinesischen Führer, Jiang Zemin, niemand größere Verantwortung für die Verbrechen gegen Falun Gong trägt als Luo Gan. „In China hat Luo Gan ungeachtet der chinesischen Verfassung gewirkt, um Gehirnwäsche, Folter und Mord an Zehntausenden von Falun Gong-Praktizierenden, darunter auch Frauen und Kindern, auszuführen,“ sagte Jauhal. „Außerhalb von China wurde Luo damit in Verbindung gebracht, unrechtmäßige Überwachungsmaßnahmen zu betreiben, aus denen Chinas mittlerweile bekannte „schwarze Liste“ hergeleitet wurde, anhand derer Bürgern demokratischer Länder die Einreise nach Island und anderen Ländern verweigert wurde.“

Ironischerweise besagen Medienberichte, der Grund der Reise Luos in die europäischen Länder sei, sich über das Rechts- und Justizwesen zu informieren und auszutauschen. Letztendlich, sagte Herr Jauhal, möge Luos Reise als ein Intensivkurs für die Rechtsstaatlichkeit gedient haben.

„Wenn Luo wirklich sehen wollte, wie Gerechtigkeit in einer demokratischen Gesellschaft hergestellt wird,“ folgerte Jauhal, „können diese Strafanzeigen ihm Erfahrungen aus erster Hand bieten. Gerichtliche Schritte können auch verfolgt werden, wenn Luo die Länder bereits verlassen hat, in denen die Strafanzeigen eingereicht wurden. Hoffen wir, dass Island, Finnland und die anderen ihre eigenen Anforderungen einhalten können, und somit dazu beitragen, die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen um eine Tyrannenherrschaft wie die von Luo Gan unter Kontrolle zu halten.


Weitere Berichte finden sie unter www.faluninfo.net

Kontakte für weitere Informationen:

· Mr. Morton Sklar, USA, Vorsitzender Direktor der US Weltorganisation gegen Folter:
+1-202-296-5702
Mr. Ragnar Adalsteinsson, Island, Anwalt im Verfahren gegen Luo Gan: +354-6961306
· Ms. Terri Marsh, USA, Menschenrechtsanwältin: +1-202-369-4977
· Mr. Erkki Kannisto, Finnland, Anwalt im Verfahren gegen Luo Gan: +358-40-588-1404.

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