Ein Antwortbrief vom österreichischen Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

GZ 2220.170/0038e-I.7/2000

Absender:
Österreichisches Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Wien, am 15. Mai 2000

Sehr geehrte Frau XY!

Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben vom 14. April 2000, in dem Sie über die Situation von Anhängern der Falun Gong – Bewegung in der Volksrepublik China informieren. Österreich verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit Falun Gong bereits seit geraumer Zeit und hat seine Bedenken über die insbesondere seit dem durch die chinesischen Behörden im Juli 1999 ausgesprochenen Verbot dieser Bewegung festzustellenden weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen gegen ihre Mitglieder wiederholt zum Ausdruck gebracht.

Österreich betrachtet den Schutz und die Förderung von Menschenrechten als ein wesentliches Element seiner Außenpolitik. Die Grundrechte der Religions-, Meinungs-, Vereins- und Versammlungsfreiheit zählen zu den Grundfesten einer freien Gesellschaft, auf deren Beachtung grundsätzlich jedes Individuum und jede Organisation unabhängig von ihrer politischen oder gesellschaftlichen Ausrichtung ein Anrecht haben.

Wie Sie vielleicht wissen, hat die Europäische Union die Falun Gong – Frage mit der Veröffentlichung zahlreicher Erklärungen und der Durchführung mehrerer Démarchen zu Gunsten von Mitgliedern dieser Bewegung, sowie im Rahmen des EU – China Menschenrechtsdialogs aufgegriffen und die Beachtung der Menschenrechte von Falun Gong – Anhängern mit Nachhaltigkeit gefordert.

Der Rat der Europäischen Union befasste sich zuletzt am 20. März dieses Jahres mit der Menschenrechtssituation in China und erneuerte seine Kritik über die anhaltende Repression gegen Mitglieder von Falun Gong. In den in diesem Zusammenhang verabschiedeten Schlussfolgerungen des Vorsitzes heißt es wörtlich: „Die EU bringt ebenfalls ihre Sorge über die Anzahl von Verhaftungen und die Schwere der gegen Anhänger von Falun Gong verhängten Strafen, sowie über gegen Mitglieder der christlichen Kirche und anderer religiöser Gruppen verfügte Beschränkungen und Bestrafungen zum Ausdruck“.

Im Rahmen der 56. Tagung der UN-Menschenrechtskommission wurde die Menschenrechtslage in China von der EU bereits bei mehreren Gelegenheiten thematisiert. In diesem Sinne verwies beispielsweise der portugiesische Außenminister und derzeitige EU-Ratspräsident Gama auf die Unzufriedenheit der Union mit der Entwicklung in China und brachte dabei ausdrücklich die Situation von Falun Gong zur Sprache. Auch im Rahmen des vom portugiesischen Ratsvorsitz vorgetragenen EU – Statements über Menschenrechtsverletzungen in aller Welt wurde auf die Verfolgung von Falun Gong – Mitgliedern Bezug genommen. Die Europäische Union beschloß darüber hinaus, für einen die Menschenrechtslage in China thematisierenden und ebenfalls auf Falun Gong bezug nehmenden Resolutionsentwurf zu stimmen, der allerdings aufgrund eines gegen die Stimmen der in der Kommission vertretenen EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Prozeduralantrags nicht zur Abstimmung gebracht wurde.

Österreich wird die Entwicklungen um Falun Gong auch in Hinkunft mit größter Aufmerksamkeit beobachten und sich im Rahmen seiner Möglichkeiten weiterhin für die Beachtung der Menschenrechte dieser Organisation einsetzen.

Für den Fall dass Sie uns, wie in Ihrem Schreiben angedeutet, im persönlichen Gespräch weitere Informationen über Falun Gong zukommen lassen möchten, steht ihnen mein für Asienfragen zuständiger Mitarbeiter selbstverständlich gerne zur Verfügung. Diesfalls würde ich Sie ersuchen, unter der Telefonnummer …* eine Terminvereinbarung vorzunehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Strohal
(Gesandter)

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