Deutschland: Ohne über die wahren Umstände Bescheid zu wissen, stellt ein deutscher Staatsanwalt das Falun Symbol in Frage; als der Richter die Wahrheit erfährt, fällt er ein gerechtes Urteil

Während Falun Gong in Deutschland bekannter wird, sehen mehr und mehr deutsche Menschen das Symbol von Falun Gong, bekannt als das Falun Symbol und lernen es kennen. Jedoch gab es vor kurzem ein Vorfall, welcher einen dazu bewegt, über die Situation genauer nachzudenken.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden viele Menschen sehr sensibel bezüglich des öffentlichen Zeigens des Swastika Symbols, und man verwechselte das Falun Symbol fälschlicherweise mit dem Hakenkreuz der Nazis. In Deutschland gibt es ein Gesetz, welches das Zeigen des Hakenkreuz oder andere ähnliche Symbole verbietet.

Bei vielen Gelegenheiten in den letzten drei Jahren haben einige, welche die Geschichte des Falun Symbol nicht kannten und meinten, dass es gegen das Gesetz verstoße, es der Polizei gemeldet. Die Praktizierenden haben diese Gelegenheit genutzt und klärten diejenigen über das Symbol auf, und dadurch wurden mehr und mehr Polizisten über Falun Gong und die Verfolgung in China informiert.

Im Frühling 2003 erhielt der Vorsitzende des Deutschen Falun Dafa Vereins plötzlich eine Nachricht über eine Anklageerhebung von der Staatsanwaltschaft Mannheim, welche ihn beschuldigte, ein "illegales" Symbol auf einer in Deutschland registrierten Webseite gezeigt zu haben, wegen der "Ernsthaftigkeit" dieser Angelegenheit gab das Amtsgericht Weinheim dem Vorsitzenden nur eine Woche Zeit eine schriftliche Antwort einzureichen, bevor der Prozess beginnen sollte.

Angesichts einer solchen Situation haben sich die Falun Gong Praktizierenden in Ruhe darüber ausgetauscht. Sie kamen zu einem Konsens: sie wollten diese Gelegenheit voll nutzen, um dem Staatsanwalt, dem Richter und der deutschen Bevölkerung die Tatsachen über Falun Gong und die Verfolgung noch besser zu erklären. Sehr schnell stellten die Praktizierenden mit Hilfe eines Anwaltes einen langen Brief an das Amtsgericht zusammen, in dem sie genau die Bedeutung des Falun Symbols erklärten, Falun Gong vorstellten und über die Verfolgung informierten.

Das Verfahren, welches ursprünglich verhandelt werden sollte, wurde nicht weiter kommentiert, wir bekamen keine weiteren Informationen darüber. Der Rechtsanwalt der Praktizierenden wurde etwas ungeduldig und er rief bei Gericht an, um den Richter zu fragen, was nun geschehen werde. Der Richter bestätigte, dass er den Brief gelesen hatte, aber dass er etwas Zeit brauchte, um die Situation zu verstehen und hoffte, dass wir noch etwas Geduld hätten.

Einige Monate verstrichen. Am Tag vor der Eröffnung der Europäischen Falun Dafa Erfahrungsaustauschkonferenz 2003 in Berlin erhielten Praktizierende ein Gerichtsurteil von Dr. Münchbach, dem Vorsitzenden des Amtsgericht Weinheim, welcher das Falun Symbol in Deutschland als legal und vernünftig einstufte und erklärte, dass alle Kosten der Verhandlung vom Ankläger getragen werden müssten.

In dem Urteil führte der Richter auch aus, dass vom Aussehen her das Falun Symbol und das illegale Hakenkreuz vollkommen unterschiedlich voneinander sind und auch ihrer Bedeutung völlig einander entgegengesetzt. Er schrieb: "Auch der mit dem Falun-Gong-Symbol verbundene Gedankeninhalt lässt keine Gefährdung des öffentlichen Friedens in der Form besorgen, dass mit der Verwendung des Kennzeichens nach außen der Eindruck entstehen könnte, verfassungswidrige Organisationen könnten trotz ihres Verbotes ungehindert eine Wiederbelebung betreiben. Eine Werbewirkung für die im Hakenkreuz symbolhaft verkörperten Ideen und politischen Ziele des Nationalsozialismus kann von dem Falun-Gong-Symbol nicht ausgehen. Im Gegenteil steht die auf innere Ausgeglichenheit, Ruhe und Frieden
gerichtete Überzeugung der Falun-Gong-Bewegung in krassem Gegensatz zu der auf rassischer Überlegenheit gegründeten aggressiven Ideologie des Nationalsozialismus."

Nachdem er die wahren Umstände verstanden hatte, schrieb der Richter auch Folgendes in seinem Urteil: "Die Falun-Gong-Bewegung hat weltweit Anhänger und unterliegt in ihrem Ursprungsland, der Volksrepublik China, strengster staatlicher Verfolgung. Bisher wurden über 35.000 Anhänger festgenommen und Hunderte
ihrer Führer wurden landesweit zu völlig unverhältnismäßigen Haftstrafen von 2-12 Jahren verurteilt."

Der Staatsanwalt konnte das Urteil des Gerichtes in erster Instanz nicht anerkennen und strengte daraufhin ein Berufungsverfahren in zweiter Instanz beim Landesgericht Mannheim an. Die Praktizierenden bewahrten die Ruhe und sahen jede Möglichkeit, die Wahrheit mit aufrichtigen Gedanken zu erklären als wertvoll an. Nach sorgfältiger Prüfung beschloss das Landesgericht Mannheim: Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Nach Aktenlage ist die künftige Verurteilung des Angeschuldigten nicht wahrscheinlich."

Nun kann nach mehreren Rückschlägen das Falun Symbol schließlich seinen Glanz ohne Störung in Deutschland entfalten und auf einem Weg leuchten, welcher in eine schöne Zukunft für die deutsche Bevölkerung führt.

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