Schweiz: Brief von einer Gewerkschaft an die chinesische Botschaft betreffend Verweigerung der Passverlängerung

Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistugen
Monbijoustr. 36
Postfach
3001 Bern
Tel. : 031 385 82 26, Fax 031 385 82 11

Botschaft der Volksrepublik China
Exzellenz
Kalcheggweg 10
3006 Bern

Bern, 13. Juli 2004 /rk

Situation der Falung Gong-Praktizierenden in der Schweiz: Verweigerung der Passverlängerung oder der Passausstellung

Exzellenz,

Ich wende mich an Sie im Namen von Mitgliedern der Gewerkschaft SMUV-unia aus Ihrem Land, der Volksrepublik China. Als Gewerkschaftsmitglieder geniessen Sie bei uns Rechtsschutz und sind durch Art. 28 der Bundesverfassung in Ihrer Koalitionsfreiheit geschützt.

Diesen Mitgliedern wird seit Jahren die Erneuerung des Passes oder das Ausstellen eines Reisepasses verweigert. Dies geschieht mit der Begründung von technischen Schwierigkeiten. Nie wurde bis heute erklärt, welcher Art diese sind, noch war es in all diesen Jahren möglich diese zu beheben.

Wir nehmen deshalb an, dass es sich nicht um technische Schwierigkeiten handelt, sondern um eine gezielte Aktion gegen die Praktizierenden von Falung Gong. Diese Menschen werden so von Ihrer Botschaft bewusst diskriminiert und in Schwierigkeiten gebracht: Ohne gültigen Reisepass haben sie eigentlich kein Anrecht auf eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Sie sind somit abhängig von Ausnahme- und Sonderbewilligungen sowie vom Goodwill der kantonalen und eidgenössischen Behörden.

Wir wissen aus Medienberichten, dass die Praktizierenden des Falung Gong seit Jahren in Ihrem Land im Gefängnis sitzen und verfolgt werden. Ihnen wird die Gefährdung der inneren Sicherheit der VR China vorgeworfen. Dies fällt uns allerdings anhand unserer Informationslage schwer zu glauben. Wir gehen davon aus, dass die Weigerung Pässe auszustellen oder zu verlängern, eine der Praktiken zur Repression von Falung Gong ist.

Wir erlauben uns, Sie darauf hinzuweisen, dass die Volksrepublik China damit in unseren Augen gegen internationales Recht verstösst. Sie halten insbesondere von Ihnen mitunterzeichnete Abkommen der vereinigten Nationen im Bereich der politischen, zivilen und Menschenrechte nicht ein.

Wir fordern Sie hiermit auf, diese unsere Bedenken Ihrer Regierung zur Kenntnis zu bringen mit der Aufforderung die Rechte Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger, Praktizierende von Falung Gong, zu achten, jede Form von Repression, Diskriminierung und Schikane zu unterlassen.

In diesem Sinne fordern wir Sie auch auf, allen Bürgerinnen und Bürgern der Volksrepublik China einen Reisepass auszustellen oder zu verlängern, gleich ob sie Praktizierende von Falung Gong sind oder nicht.

Wir setzen uns ein für die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter, kämpfen für soziale und zivile Gerechtigkeit sowie für die Einhaltung der Menschen- und Bürgerrechte überall auf der Welt. Wir wissen, dass wir uns mit Ihrem Land in diesem Kampf in einer solidarischen Gemeinschaft befinden.

Wir hoffen, dass die oben erwähnten Probleme bald möglichst gelöst werden können, damit unsere Gewerkschaftsmitglieder in den vollen Genuss ihrer zivilen und bürgerlichen Rechte kommen können.

Mit freundlichen Grüssen

Gewerkschaft SMUV-unia Region Bern

Ruedi Keller, Regionalsekretär

Kopie an:
– Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bern
– Falung Gong, Bern

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv