Protest gegen Festnahme auf dem Platz des Himmlischen Friedens am 20.11. 2001 in Peking

Matthias Schmelz
Bahnhofstr. 18
65830 Kriftel

An das Auswärtige Amt
z.Hd. Frau Brita Wagener, Referat GF 08
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Kriftel, den 06.12.2001

Sehr geehrte Damen und Herren,

als deutscher Bundesbürger und einer der 36 westlichen friedlich Protestierenden am 20.11.01 auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking möchte ich gegen die Verletzungen internationaler Bestimmungen seitens der chinesischen Behörden bei meiner Festnahme protestieren und ersuche Sie um entsprechende Schritte gegenüber der Regierung der VR China.

Am Nachmittag des 20.11.01 gegen 14:15 Uhr wurde ich zusammen mit 35 anderen friedlich Protestierenden zunächst gewaltsam in eine in der Nähe des Platzes gelegene Polizeistation abtransportiert, in der wir für ca. 4-5 Stunden teilweise dicht gedrängt in einer Gefängniszelle im Keller der Polizeistation festgehalten wurden. Während der gesamten 23 Stunden in Polizeigewahrsam weigerten sich die chinesischen Sicherheitsorgane, uns den Tatbestand zu benennen, aufgrund dessen wir festgenommen wurden. Statt dessen wurde ich belehrt, dass es sich dabei nicht um eine Festnahme handele. Ferner wurde uns der telefonische Kontakt zu unserer Botschaft verweigert.

Nach ca. 4-5 Stunden wurden wir unter 2-3facher Überzahl chinesischer Polizisten in ein verlassenes Flughafenhotel gebracht, wo einige von uns bis zu 2 Stunden ohne Beisein eines Anwaltes oder Vertreters des Konsulates bzw. der Botschaft der jeweiligen Länder verhört wurden. Auf diesen Tatbestand angesprochen, teilten uns die Beamten mit, „unsere Botschaft wolle uns nicht sehen“. Die Weigerung, die in chinesischen Schriftzeichen geschriebenen Protokolle der in englischer Sprache geführten Verhöre zu unterschreiben, hatte in mehreren Fällen einen Wutausbruch des zuständigen Polizeibeamten mit tätlichen Übergriffen zur Folge. Der in chinesischer Sprache und ruhigem Ton vorgebrachte Einwand eines Deutschen gegen das Vorgehen des wutentbrannten Polizeibeamten wurde mit einer Morddrohung auf chinesisch von Seiten des Beamten quittiert.

Wie kann es sein, dass mir als ein lediglich friedlich für die Menschenrechte der in China Verfolgten Falun Gong-Bewegung eintretender Mensch die grundlegendsten Rechte verwehrt werden, die in anderen Ländern selbst Kriminellen nach ihrer Festnahme zugestanden werden? Wieso kann ich erst einen Tag später in der staatlichen chinesischen Zeitung den Grund für meine Abschiebung erfahren, während mir vor Ort die Antwort auf meine Fragen zum Tatbestand und zum weiteren Vorgehen der Behörden verweigert wurde?

Angesichts der vorliegenden massiven Verletzung grundlegendster Rechte deutscher Bundesbürger appelliere ich an Sie, bei den zuständigen chinesischen Behörden Protest in dieser Sache einzulegen.

Ich bitte Sie, mich über Ihr weiteres Vorgehen zu unterrichten, und bitte leiten Sie eine Kopie dieses Schreibens weiter an die Deutsche Botschaft in Peking.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Schmelz

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