Herr Liu Yufengs Ehefrau reicht Klage wegen des Todes ihres Mannes infolge von Folter ein (Foto)

Anklageschrift

Kläger: Die Falun Gong-Praktizierende Frau Lin Junlan, Ehefrau des Falun Gong-Praktizierenden Herrn Liu Yufeng (66), wohnhaft im Dorf Xiaozetou in der Kleinstadt Songcun, Stadt Wendeng, Präfektur Weihai, Provinz Shandong, der infolge von Folter starb.

 

Herr Liu Yufeng

Beklagte: Beamte der Polizeibehörde der Stadt Wendeng

Am 18. Juli 2000 gegen 18:00 Uhr verhafteten Polizisten der Polizeibehörde der Stadt Wendeng Herrn Liu Yufeng ohne genauen Grund und inhaftierte ihn im Internierungslager der Stadt Wendeng. Die Familienangehörigen von Herrn Liu wurden nicht innerhalb des vom Gesetz vorgeschriebenen Zeitraumes benachrichtigt. Cong Shuxin (männlich) und weitere Polizisten vom Büro für öffentliche Sicherheit folterten Herrn Liu Yufeng auf brutale Weise. Sie schockten ihn mit Hochvolt-Elektrostäben. Laut Augenzeugen „hüpfte“ Herr Liu Yufeng aufgrund der starken Stromschläge. Herr Liu Yufeng lag wegen der derartig grausamen Folter bereits im Sterben, doch Cong Shuxin und die anderen befahlen zudem Gefangenen, ihn zu schlagen und versuchten, ihn absichtlich zu töten.

Um sich der Verantwortung zu entziehen, instruierte die Polizeibehörde der Stadt Wendeng am 22. Juli 2000 gegen 21:00 Uhr, dem vierten Tag der widerrechtlichen Haft von Herrn Liu, seine Familie, ihn abzuholen. Seine Angehörigen fanden Herrn Liu mit deformiertem Körper vor. Er war vom Kopf bis zu den Zehen mit Blutergüssen bedeckt, sein Hals war gekrümmt und seine Arme und Beine waren gelähmt. Als er von seinen Angehörigen in ein Taxi getragen wurde, verlor er seine Hose, was so tragisch war, dass man kaum zusehen konnte.

Am 23. Juli, dem darauffolgenden Tag, verstarb Herr Liu Yufeng um 6:00 Uhr morgens zu Hause.

Am gleichen Tag setzte das Rechtsbüro der Stadt Wendeng eine Autopsie an, weil sie sagten, dass die Todesursache von Herrn Liu nicht bestimmt werden könnte. Drei Familienangehörige von Herrn Liu – Herr Liu Zhigang, Herr Liu Zhiqiang und Herr Hou Yongqiang – waren bei der Autopsie zugegen. Außerdem waren anwesend: Liu Yujiang (männlich), der Vorsitzende des politisch-rechtlichen Komitees der Stadt Wendeng, der stellvertretende Oberstaatsanwalt von Wendeng namens Song (Vorname und Geschlecht unbekannt), der Gerichtsdirektor der Stadt Wendeng, der Beamte der städtischen Polizeibehörde sowie ein Gerichtsmediziner der städtischen Staatsanwaltschaft.

Die Autopsie brachte folgende Befunde:

1. Ein 3,5 cm x 4 cm großer Bluterguss an der äußeren Seite des rechten Auges

2. Wunden und Schnitte auf seinem Gesicht

3. Ein 2 cm langer Bluterguss an seinem Hals

4. Verschiedene Blutergüsse an seinen beiden Armen

5. Ein Bluterguss von ca. 25 cm x 34 cm auf seiner Brust

6. Verschiedene Blutergüsse an beiden Beinen, gelöste Haut und gelöstes Gewebe an den Beinen

7. Eine große Blutergussfläche auf seinem Rücken

8. Gehirnblutung und Gehirnentzündung

9. Gebrochene Rippen (Nr. 2 – 4)

10. An der Spitze gebrochener Brustknochen

Die Autopsie bewies, dass der Tod von Herrn Liu Yufeng aufgrund von fremder Gewalteinwirkung eintrat und nicht dadurch, dass er sich selbst verletzt hatte.

Die Beklagten folgten dem schurkischen politischen Regime von Jiang, trampelten auf dem Gesetz herum und töteten nach Belieben. Um der Vergeltung zu entgegen, verlängerten sie die Gefängnisstrafen mehrerer Gefangener und hofften, ihrer eigenen rechtlichen Verantwortung entgehen zu können.

Forderung der Klägerin:

1. Die wahren Mörder, Con Shuxin und die anderen, sollen vor Gericht gestellt werden.

2. Sie sollen an die Klägerin Schadenersatz gemäß internationalen Rechts zahlen müssen.

Frau Lin Junlan

21. September 2006

[Wir bitten um Vorlage bei den Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen, der Weltorganisation zur Untersuchung der Verfolgung von Falun Gong (World Organization to Investigate the Persecution of Falun Gong, WOIPFG) und dem internationalen Gerichtshof.]

Dieser Artikel auf Chinesisch: http://minghui.org/mh/articles/2006/9/24/138550.html

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