Taiwanische Falun Gong-Praktizierende durften nicht in Hongkong einreisen

Am 27.06.2007 warfen der Menschenrechtsanwalt Zhu Wangqi und einige taiwanische Falun Gong-Praktizierende der KPCh auf einer Pressekonferenz vor, dass sie sich in die Hongkonger Regierungsgeschäfte einmische. Falun Gong-Praktizierende dürften, ohne dass Gründe dafür angegeben würden, in Hongkong nicht einreisen. Das ist nach zehn Jahren Eigenständigkeit ein Rückschritt der Menschenrechte.

Der Menschenrechtsanwalt Zhu sagte, die schwarzen Hände der KPCh steckten tief in den Regierungsangelegenheiten von Hongkong. Früher hätte es keine Probleme bei der Einreise nach Hongkong gegeben. Am 24.06.2007 wurde eine Falun Gong-Praktizierende an der Grenze nach Hongkong abgewiesen. Sie wollte über die Meinungen der Hongkonger zu „ein Staat, zwei Systeme“ recherchieren. Auch ein Rechtsanwalt durfte ihr nicht beistehen.

Sie wusste, dass sie auf der schwarzen Liste der KPCh stand, hatte aber nicht damit gerechnet, von der Hongkonger Regierung genauso behandelt zu werden wie von der KPCh. Sie wurde in eine Decke eingehüllt, auf einen Rollstuhl gelegt und vor die Tür des Flugzeuges nach Taiwan gebracht.

Die Praktizierende führte weiter aus, außer ihr wären noch zwölf Falun Gong-Praktizierende aus Taiwan ohne eine einzige Erklärung im Einreisebüro in Hongkong zehn Stunden lang festgehalten und dann nach Taiwan zurückgeschickt worden.

Zhu Wanqi und die zwölf Praktizierenden sind der Meinung, dass die KPCh ihr Versprechen von „ein Staat, zwei Systeme“ gebrochen habe und die Unabhängigkeit der Justiz von Hongkong erschüttere. Sie habe sich bereits in die Hongkonger Regierungsgeschäfte eingemischt, um Falun Gong zu verfolgen. Das Image der Hongkonger Regierung werde somit stark beschädigt, die Situation der Menschenrechte habe einen Rückfall erlitten, was nach zehn Jahren nach der Rückgabe eine unfassbare Ironie darstelle.

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