GfbV (Schweiz): China: Schweizer Falun-Gong-Anhänger vor Gericht

Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz
Newsletter 127 17.6.02

In Hongkong hat heute der Prozess gegen vier Schweizer Falun-Gong-Anhänger begonnen. Sie sind angeklagt, mit einer Protestaktion die öffentliche Ordnung gestört zu haben. Sie hatten sich mit den chinesischen Falun-Gong-Anhängern solidarisiert, die vom Regime in Peking an der Ausübung der Glaubensfreiheit gehindert werden.

Die vier Schweizer hatten sich mit Transparenten und einem Hungerstreik für die chinesischen Falun-Gong-Anhänger eingesetzt, die wegen ihrer Glaubensausübung mit staatlicher Verfolgung rechnen müssen. Am ersten Prozesstag in Hongkong wurden heute die Anklageschrift verlesen und Polizeivideos über die Protestaktion vorgeführt. Neben den Schweizer Angeklagten stehen auch eine Reihe von chinesischen Falun-Gong-Anhängern vor Gericht. Ihnen wird teilweise auch Widersetzung gegen ihre Verhaftung vorgeworfen. „Die chinesischen Behörden haben wohl zu wenig Beweismittel für eine Verurteilung und versuchen deshalb, die Anklage immer wieder auszuweiten“, berichtete Erich Bachmann, einer der Schweizer Angeklagten, heute der Gesellschaft für bedrohte Völker telefonisch aus Hongkong.

Erst am Donnerstag hatten sich die vier Schweizer Angeklagten an den katholischen Bischof von Hongkong, Joseph Zen, um Hilfe gewandt. Zen appellierte darauf mit einem Brief an die Katholische Bischofskonferenz der Schweiz, sich für die Angeklagten einzusetzen. China verstösst immer wieder gegen die Gewährleistung der Glaubensfreiheit. Vor allem Falun-Gong-Anhänger, muslimische Uiguren und buddhistische Tibeter werden Opfer staatlicher Repression. Internationale Kritik hält sich insbesondere nach dem 11. September in engen Grenzen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert vom Bundesrat angesichts dieser Beschneidung von Freiheitsrechten von Schweizer Bürgern eine entschiedene Reaktion. Auch von der Schweizer Bischofskonferenz wird eine öffentliche Stellungnahme erwartet.

Veröffentlicht am: 25.06.02

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