Fr. Huang Dingyou wurde im Frauengefängnis der Provinz Guangdong zu Tode gefoltert

Im Juli 2007 riefen Beamte des Frauengefängnisses der Provinz Guangdong die Familie von Fr. Huang Dingyou an und baten darum, sie nach Hause zu holen. Die Familie ist vorab nicht informiert worden, dass sich Fr. Huang im Endstadium von Leukämie befand. Sie erhielten ohne jegliche Worte der Erklärung der Verantwortlichen, das Entlassungsformular zur Unterzeichnung. Am 8. August, weniger als einen Monat nach ihrer Entlassung, starb Huang Dingyou.

Fr. Huang Dingyou war 61 Jahre alt. Sie stammte aus dem Stadtbezirk Qiuchang, Kreis Huiyang, Stadt Huizhou, Provinz Guangdong. Im März 2003 legten Polizisten der Qiuchang Polizeistation einen Praktizierenden herein, er möge doch auf die Polizeistation kommen, wo sie ihn dann festnahmen. Sie durchsuchten danach seine Wohnung und nahmen viele Falun Gong Bücher und VCDs mit der Wahrheitserklärung über die Verfolgung mit. Sie verurteilten ihn zu zwei Jahren Zwangsarbeit. Als Huang Dingyou diese Nachricht hörte, rief sie das Büro 610 (1) der Stadt an, um es aufzufordern, den Praktizierenden freizulassen. Die Beamten des Büro 610 lehnten es ab ihr zuzuhören und verhafteten auch sie.

Aus Protest gegen die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden durch die Beamten, trat Huang Dingyou in einen 27-tägigen Hungerstreik, jedoch hielten die Verfolger die Verfolgung aufrecht. Als Huang Dingyou schon beinahe das Bewusstsein verlor, zwangen sie sie, ihnen alle ihre Dafa Bücher zu geben. Dann verurteilten sie sie zu fünf Jahren Gefängnis und lieferten sie im Frauengefängnis der Provinz Guangdong ein, wo sie gezwungen wurde, immerzu Falun Gong verleumdende Materialien zu lesen.

Vor ihrer Festnahme, war Huang Dingyou eine gesunde Frau. Seitdem sie im Jahre 1996 mit dem Praktizieren von Falun Gong begonnen hatte, war sie bei bester Gesundheit und benötigte nie irgendwelche Medikamente. Nach ihrer Festnahme wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Guangdong im Kreis Baiyun eingeliefert. Die dortigen Ärzte entnahmen ihr oftmals Blut mit der Erklärung, sie würden sie auf ihre Gesundheit untersuchen.

Sie wurde gezwungen, große Dosen unbekannter Medikamente einzunehmen; jedes Mal wurde sie gezwungen, eine Handvoll Tabletten einzunehmen. Im Juli 2007 riefen die obersten Beamten des Gefängnisses ihre Familie an und forderten, sie nach Hause zu holen. Ihre Familienangehörigen sollten das Entlassungsformular unterschreiben, ohne eine Information darüber, dass sie Fr. Huang bereits im Endstadium von Leukämie befand.

Ihre Familie erfuhr erst über ihren Zustand, nachdem sie mit ihr zu Hause eingetroffen waren. Am 8. August, weniger als einem Monat nach ihrer Freilassung, starb Huang Dingyou.

Fr. Fan Zhujun, eine 54 Jahre alte Praktizierende aus der Stadt Huizhou, war Chefgynäkologin am Meishan Eisenbahnhospital in der Provinz Guangdong. Sie erlitt einen Schlaganfall, nachdem sie im Frauengefängnis der Provinz Guangdong gefoltert worden war. Im Januar 2007 besuchten ihre Familienangehörigen sie im Gefängnis. Während des Besuchs bemerkten sie, dass sie einen Stock benutzte, da sie beim Gehen Schwierigkeiten hatte und mental nicht stabil war.

Ihre Familienangehörigen forderten dringend ihre Entlassung, doch die Beamten sagten, sie erfülle die Voraussetzungen für eine Entlassung nicht. Die Familienangehörigen erkundigten sich nach dem Grund, warum sie angesichts ihrer schlimmen Situation nicht entlassen werden könne. Sie hielten entgegen, dass es so viele Menschen in ähnlicher Situation gäbe und nebenbei stünde es den Beamten nicht zu, diese Entscheidung zu treffen.

Seit 2003 wendeten Beamte und Polizisten im Frauengefängnis von Guangdong verschiedenartige Methoden an, um Falun Gong-Praktizierende zu foltern. Praktizierende werden für eine strikte Beobachtung ausgesondert. Sie werden gezwungen, die Hand zu heben, wenn sie Nahrung brauchen, sich duschen wollen oder eine Toilette aufsuchen müssen, wobei sie sich dabei hinkauern müssen. Nur so wird ihnen erlaubt, mit dem Aufseher zu sprechen.

Sie werden auch dazu gezwungen, sich selbst als Verbrecher zu bezeichnen. Andernfalls wird ihnen gar nichts erlaubt. Die Praktizierenden lehnten es ab, diesen demütigenden Anordnungen zu folgen, weshalb vielen den ganzen Tag lang nicht erlaubt wurde, etwas zu Essen oder zur Toilette gehen zu dürfen oder gar abends zu duschen. Die Gefängniswächter sagten zu Praktizierenden: „Wenn Ihr sterbt, weil Euch nicht erlaubt wurde etwas zu essen, werden wir solche Fälle als Selbstmord behandeln.“

Vor ihrem Tod appellierte Huang Dingyou an alle Menschen auf der Welt, die ein Gewissen haben: „Bitte helft, diese unmenschliche Verfolgung zu beenden!“

Guangdong Provinzfrauengefängnis
Adresse: P.O. Box 52, Guangcongsi Straße, Kreis Baiyun, Stadt Guangzhou, Postleitzahl: 510545

Gefängnisleiter Chen Yusheng

Büro-Vize-Direktor Zhang Zhiping
Telefon: 86-20-87413120, 86-20-87413069, 86-20-87413186, 86-20-87413113;

Gefängnistelefon-Infoleitung: 86-20-87423069 (Frauenabteilung)

Gefängnis-Berichtleitung: 86-20-83831187, 86-20-83837934;

Anmerkung:
1. Büro 610: Ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

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