Deutschland: Antwortschreiben zu dem Fall Xiong Wei vom Auswärtigen Amt

AUSWÄRTIGES AMT
Der Beauftragte der Bundesregierung
für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
im Auswärtigen Amt

Gerd Poppe

Anschrift: Auswärtiges Amt 11013 Berlin

Berlin, 14. November 2002

Betr.: Menschenrechte in China
hier: Frau Xiong Wei

Bezug: Ihr Schreiben vom 0 1. 10.02

Sehr geehrte Frau XXX

der von Ihnen mit obigem Schreiben geschilderte Fall Xiong Wei ist uns bereits seit Ende Januar 2002 bekannt. Unsere Botschaft in Peking hat seither mehrmals in dieser Sache im chinesischen Außenministerium vorgesprochen.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Fall Xiong Wei bei den politischen Gesprächen im Rahmen des Staatsbesuchs von Präsident Jiang Zemin in Deutschland Anfang April 2002 zur Sprache gebracht. Am Rande des Gesprächs mit dem Herrn Bundeskanzler wurde der chinesischen Seite eine Liste mit Menschenrechts-Einzelfällen übergeben, die auch den Namen von Frau Xiong Wei enthielt.

Unsere Botschaft in Peking hat am 12.11.02 erneut bei dem im chinesischen Außenministerium für Menschenrechte zuständigen Referatsleiter interveniert und sich nach dem Schicksal der auf der Liste des Bundeskanzlers verzeichneten Personen erkundigt. Dabei wurde insbesondere auf das große Interesse in Deutschland am Schicksal von Frau Xiong Wei hingewiesen. Der Gesprächspartner nahm dies mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis. Die Botschaft wird diesen Fall weiter verfolgen.

Die Äußerungen von Bundesminister Fischer bei der Menschenrechtskonferenz in Genf zu Falun Gong sind Ihnen bekannt. Die Bundesregierung nutzt jede sich bietende Gelegenheit, der chinesischen Seite deutlich zu machen, dass sie keinerlei Verständnis für das harte Vorgehen gegen die Anhänger von Falun Gong in China hat. Ich selbst nutze meine Treffen mit chinesischen Gesprächspartnern auch dazu, auf ein Ende der Diskriminierung und Misshandlung von Falun Gong-Anhängern und deren Freilassung hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüssen

Gerd Poppe ( Unterschrift )

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