UK: Antwortschreiben eines englischen Europaparlamentsabgeordneten, Hongkongs Artikel 23 betreffend

Lieber Herr Dee

Ich habe eine schriftliche Anfrage an die europäische Kommission gestellt bezüglich der Falun Gong Gruppe in China und dem Artikel 23 – Gesetzgebungsverfahren in Hongkong. Jetzt habe ich eine Antwort bekommen, und ich dachte, daß sie interessiert wären, zu sehen, was sie zu sagen haben.

Mit besten Wünschen

Hochachtungsvoll

Dr. Charles Tannock, MEP

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SCRIFTLICHE ANFRAGE E-3551/02
Von: Charles Tannock(PPE-DE)
An die Kommission
(13. 12. 2002)

Betreff:
Die Artikel 23 – Gesetzgebung in Hongkong und die Menschenrechte von Falun Gong Praktizierenden in China

Was ist die Meinung der Kommission über die Einführung des umstrittenen Artikel 23 der Anti- Umsturz Gesetzgebung? Ist die Kommission besorgt um diejenigen, welche in Hongkong oder dem übrigen China friedlich Falun Gong praktizieren, um die Möglichkeit, daß sie ihren Glauben ungehindert, und ohne die Gefahr der willkürlichen Verhaftung ausüben können? Hat die Kommission das Thema Falun Gong gegenüber der chinesischen Regierung angesprochen? Glaubt die Kommission, daß die Zunahme der Anzahl von Menschen , die Falun Gong praktizieren, nicht primär als Ursache den Wunsch vieler Menschen hat, zu den spirituellen alten chinesischen Verhaltensrichtlinien zurückzukehren, und nicht als eine Bedrohung der politischen Vormachtstellung der Kommunistischen Partei gesehen werden sollte?

Hat die Kommission auch ihre Besorgnis über Bedrohung der Glaubensfreiheit in China zum Ausdruck gebracht, und hat sie Hoffnung, daß die neue politische Führung unter Hu Jintao in Zukunft auf diese Angelegenheit bereitwilliger eingeht?

E-3551/02EN
Antwort von Herr Patten
Im Namen der Kommission
(9 Januar 2003)

Die Kommission beobachtet die Initiative der hongkonger Regierung, einen Beratungsprozeß mit Blick auf die Einführung von Artikel 23 in das Grundgesetz zu beginnen. Außerdem ist sich die Kommission der Wichtigkeit und politischen Sensibilität der Angelegenheit im gesamtchinesischen Kontext bewußt. Jedoch wird es, da das Beratungsdokument nur in allgemeiner Form gehalten ist, erst möglich sein, eine Einschätzung seiner möglichen Folgen auf die Menschenrechte und Grundrechte, einschließlich der Glaubensfreiheit zu geben, wenn das Beratungspapier an die gesetzgebenden Versammlung eingereicht wurde. Dies sollte im Februar 2003 geschehen. Zwischenzeitlich wird die EU den Verlauf dieser Angelegenheit verfolgen, und wird die Hongkonger Regierung entschieden dazu drängen, die Meinungen der Hongkonger Bevölkerung in Betracht zu ziehen. Über eine Demarche an die hongkonger Regierung wird nachgedacht.

Der Respekt für Menschenrechte ist eine zentrale Angelegenheit in den Beziehungen der EU mit China. Im Rahmen des bilateralen Dialogs zwischen der EU und China, welcher seit 1996 geführt wird, hat die EU regelmäßig individuelle besorgniserregende Fälle angemahnt, einschließlich von Fällen, in denen Falun Gong Praktizierende betroffen sind. Glaubensfreiheit steht an einer wichtiger Position auf unserer Tagesordnung mit China. Es wurde – und wird weiterhin – in diesem Rahmen angesprochen werden.

Zusätzlich hat die EU mehrere formelle Demarchen veranlaßt, um ihre Besorgnis über Berichte von Folterungen und schlechte Behandlung von Anhängern der Falun Gong Bewegung, welche verhaftet worden waren, auszudrücken, und hat China dazu gedrängt, die harten Urteile, die über sie verhängt wurden, noch einmal zu überprüfen. Im Speziellen hat die EU China darum gebeten, faire Gerichtsverfahren sicherzustellen, einschließlich einer angemessenen Rechtsvertretung und der vollen Respektierung aller beteiligten Personen. Auch im Allgemeinen Bericht der EU Regierung vom März 2002 wurde Besorgnis darüber ausgedrückt, daß die Menschenrechte von Falun Gong Anhängern in China verletzt werden.

Bezüglich der Frage einer möglichen Einwirkung von Falun Gong auf die chinesische kommunistische Partei, lädt die Kommission das ehrenwerte Mitglied dazu ein, die Antwort der Frage E-1969/02 von Herr Davis zu lesen.

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SHRIFTLICHE ANFRAGE: E-1969/02
Von Chris Davies (ELDR)
An die Kommission

Betreff:
Falun Gong

Ist sich die Kommission über Behauptungen im Klaren, daß die Chinesische Regierung Falun Gong Praktizierende verfolgt hat, und noch verfolgt, und ist die Kommission in dieser Sache bei der chinesischen Regierung vorstellig geworden?

Glaubt die Kommission, daß chinesische Regierung eine akzeptable Rechtfertigung ihres angeblichen Verhaltens hat, und hat sie irgendeinen Beweis, daß Falun Gong Praktizierende eine Gefahr für die Stabilität des Staates, der kommunistischen Parte, der öffentlichen Ordnung oder der Wirtschaft in China darstellen?

E-1969/02EN
Antwort von Herr Patten
Im Namen der Kommission
(17. Juli 2002)

Die EU Kommission verfolgt die Menschenrechtssituation aufmerksam, und ist sich der Vorfälle, die Falun Gong Praktizierende betreffen, bewußt. Die EU hat bei mehreren Gelegenheiten formelle Demarchen an die chinesischen Behörden gerichtet, um ihre Besorgnis über Nachrichten über Folterungen und schlechte Behandlungen von Falun Gong Praktizierenden auszudrücken. Die Kommission hat China dazu gedrängt, solch harte Urteile zu überdenken, und faire Gerichtsverfahren sicherzustellen, einschließlich einer angemessenen Rechtsvertretung und voller Respektierung aller beteiligten Personen. Sie hat China auch aufgefordert, sich an die UN – Menschenrechtskonvention, die auch sie unterschrieben hat, zu halten, welche das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren beinhaltet.

Es wurde – und wird weiterhin – in diesem Rahmen angesprochen werden. Diese Angelegenheit wurde auch in der letzten Runde des Dialoges in Madrid im April 2002 angesprochen.

Die Kommission sieht keine Anzeichen, daß Falun Gong Praktizierende eine Gefahr für die Stabilität Chinas, der kommunistischen Partei, die öffentliche Ordnung oder für die Wirtschaft in China darstellen.

Aus dem Englischen übersetzt: http://www.clearharmony.net/articles/200302/10336.html

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