EU: EU- Parlament beschließt einstimmig Resolution: „eine starke Opposition gegen jeglichen Schritt der Behörden Hongkongs, Falun Gong zu verbieten“ und „ernsthafte Besorgnis“ zu Art.23

(Clear Harmony) – Am 8. April 2003, nahm die Plenarsitzung des Europäischen Parlamentes einstimmig eine Resolution betreffend zweier Berichte über Hongkong an. Die Resolution enthält scharfe Kritik gegenüber der Behandlung der Hongkonger Behörden von Falun Gong, und insbesondere kritisiert sie den Verbotsmechanismus in der Gesetzesvorlage zu Artikel 23, von dem allgemein angenommen wird, dass er sich gegen Falun Gong richtet.

In der Resolution heißt es, „jegliche Gesetzgebung, die unter Artikel 23 eingeführt wird, darf die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte Hongkongs nicht beeinträchtigen; weiter wird darin die Entscheidung der Hongkonger SAR- Regierung bedauert, die legitime und weithin unterstützte Forderung nach Veröffentlichung eines „White Bill“ (offenen, ergänzungsfähigen Gesetzesentwurf) bezüglich der vorgeschlagenen Gesetzgebung zu Artikel 23, gefolgt von einem zweiten öffentlichen Beratungszeitraum, zu ignorieren.“

Weiter heißt es in dem Bericht, dass das Europäische Parlament „seine ernsthafte Besorgnis im Hinblick auf einige Aspekte der vorgeschlagenen Artikel 23 Gesetzgebung ausdrückt, insbesondere in Bezug auf die Vorschläge, die sich auf das Verbot von Organisationen beziehen, die im Festlandchina aus Gründen der nationalen Sicherheit verboten sind, und in Bezug auf das völlig unzureichende Appellverfahren, das dem Artikel 35 des Basic Law zuwiderläuft“.

Die Resolution merkt an, dass „viele Gruppen ihre ernsthafte Besorgnis über die Einführung des vorgeschlagenen Artikel 23 des Basic Law geäußert haben, welcher zwar schwere Strafen für Landesverrat, Aufwiegelung, Umsturz und den Diebstahl von Staatsgeheimnissen vorsieht, jedoch noch keine präzisen Definitionen dieser Verbrechen macht.“

Um die Besorgnis Europas zu unterstreichen, weist die Resolution darauf hin, dass „viele Unternehmen der EU aus den Bereichen Bank- und Versicherungswesen sowie dem Wertpapiergeschäft in Hongkong tätig sind, und dass viele andere ihre Hauptniederlassungen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong haben.“

Die Resolution äußerte scharfen Kommentar in Bezug auf die Behandlung der Behörden Hongkongs von Falun Gong: „[Das Europäische Parlament] drückt deshalb seine starke Opposition gegen jeglichen Schritt der Behörden Hongkongs, Falun Gong zu verbieten, aus.“

Aus dem Englischen übersetzt: http://www.clearharmony.net/articles/200304/11602.html

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