Deutschland: Presseerklärung von Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck zur Pressekonferenz anlässlich der Einreichung der Strafanzeige gegen Jiang Zemin

Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den ehemaligen Staatspräsidenten und andere Funktionäre der Volksrepublik China wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Mord und Gefährlicher Körperverletzung gegen Falun Gong-Praktizierende von 1999 bis 2003. Wenn es um die fundamentalen Rechte der Person geht, um Leben und Freiheit, um Schutz vor Folter, vor willkürlichem Freiheitsentzug und vor Diskriminierung, eben das, was die Voraussetzungen
für den "aufrechten Gang" sind, dann kann es in der Grundhaltung kein Relativieren, keine Kompromisse geben.

Bundespräsident Johannes Rau in seiner Rede "Das Rechtsstaatsprinzip- Voraussetzung für eine moderne Gesellschaft" anlässlich seiner Chinareise am 12.09.03 an der Universität Nanjing.

Für eine Bestrafung der Menschenrechtsverletzungen in China :

Am 21.11.2003 wurde im Namen von 40 deutschen, chinesischen, irischen, kanadischen, australischen und US-amerikanischen Staatsbürgern Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin und andere Funktionäre der Regierung der Volksrepublik China wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, Folter und Gefährlicher Körperverletzung u.a. gegen Falun Gong- Praktizierende 1999 bis 2003 bei der Bundesanwaltschaft erstattet. 16 namentlich benannten Funktionären und zahlreichen weiteren Unbenannten wird in der 86 – seitigen Strafanzeige vorgeworfen unmittelbar und als mittelbare Täter an der Folter und an Misshandlungen von Falun Gong-Praktizierenden u.a. in 15 detailliert geschilderten Fällen in Polizeihaft und in Arbeitslagern teilgenommen zu haben. In zwei weiteren Leitzordnern mit Anlagen wurde der Bundesanwaltschaft u.a. Berichte von renommierten Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch und dem UNHCR sowie Material über den Tod von bisher geschätzten 818 Falun Gong-Praktizierenden übersandt.

Wünschenswert wäre die juristische Aufarbeitung der Folter- und Todesfälle in China selbst. Doch trotz des "deutsch-chinesischen Rechtstaatsdialog" ist China noch weit von rechtsstaatlichen Zuständen entfernt.

Zeugen der Verbrechen und Familienangehörige werden bedroht und sind oft genug selbst Opfer von Verfolgung. Die gerichtliche Aufklärung der von Staatsfunktionären begangenen Verbrechen, selbst die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen ist derzeit in China unmöglich. Internationale Strafgerichte sind unzuständig für die dort begangenen Taten.

Deswegen erstatten die Betroffenen derzeit in zahlreichen europäischen Staaten wie Belgien, Frankreich und Spanien und außereuropäischen Staaten Strafanzeigen. In Deutschland ist die rechtliche Situation für Opfer von Menschenrechtsverletzungen spätestens mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches zum 30.06.2002 günstig. Allerdings gibt es mit dem Gesetz noch nicht viele Erfahrungen, so dass die Praxis erweisen wird, ob der Schrift und dem Wort die Tat, also die konkrete Strafverfolgungstätigkeit folgen wird.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist zuständig für die Strafverfolgung in Fällen des Völkermordes und von Verbrechen gegen Menschlichkeit. Die AnzeigenerstatterInnen erhoffen sich von der obersten deutschen Ermittlungsbehörde, dass diese den bisherigen Zustand der Straflosigkeit der in China begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht hinnimmt und die Ermittlungen gegen Jiang Zemin und die anderen Funktionäre aufnimmt. Zwar können in Deutschland Hauptverhandlungen vor Strafgerichten nicht in Abwesenheit der Angeklagten durchgeführt werden, und es ist fraglich, ob eine der angezeigten Personen in allernächster Zeit Deutschland besuchen wird. Aber aufgrund seiner Vorreiterrolle bei der Durchsetzung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag haben die deutschen Strafverfolgungsbehörden zumindest die Verpflichtung die zur Anzeige gebrachten Sachverhalte so weit wie möglich aufzuklären.

Bei den Personen, gegen die nach den Ermittlungen dringender Tatverdacht besteht muss ein (internationaler) Haftbefehl beantragt und erlassen werden. Dies geschah zuletzt bereits in den Verfahren gegen ehemalige argentinische Militärs bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Dann müssen sich die Betroffenen sehr genau überlegen, in welche Länder sie in Zukunft reisen werden.

Deutsche Ermittlungen könnten schließlich die Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten ermutigen, eigene Nachforschungen anzustellen, die Ergebnisse zu sammeln und möglicherweise in Zukunft in China – dem dafür sicherlich angemessensten Ort – Strafverfahren gegen die Menschenrechtsverletzer zu initiieren.

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck

Voller Wortlaut der Strafanzeige unter: http://www.faluninfo.de/fileadmin/media/PDF/Strafanzeige.pdf

Quelle: Pressemappe zur Strafanzeige

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