Die Verwaltung Hongkongs muss wieder zur Vernunft kommen

2003 reisten achtzig Falun Gong-Praktizierende, darunter auch ein zehnjähriges Kind, nach Hongkong, um an einer Falun Gong-Veranstaltung teilzunehmen. Leider wurde ihnen bereits am Flughafen, von Seiten der Behörden die Einreise verweigert. Sie wurden als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft. Sie hatten um eine Überprüfung gebeten und das hohe Gericht hörte sich ihren Fall, der am 20. September 2005 begann, an. Während der mündlichen Vernehmung weigerte sich jedoch die Hongkonger Regierung Beweise für ihre Behauptung zu liefern, welche hervorhebt, dass die Praktizierenden auf der „schwarzen Liste für Immigranten“ vorgemerkt waren. Laut den Klägern dementierte die Hongkonger Regierung mehr als zehn Mal die Bitte des Richters unter dem Vorwand, dass es „Sicherheitsgründe“ dafür gäbe. Der Richter bezeichnete diese Behauptung als völlig absurd.

Man kann sich vorstellen, dass wenn die Hongkonger Regierung diese „schwarze Liste“ veröffentlichen würde, es überall bekannt werden würde, dass die Namen auf dieser Liste Falun Gong-Praktizierende sind. Die wahre Ursache, warum die Hongkonger Regierung den Praktizierenden die Einreise grundlos verweigert, würde somit öffentlich bekannt werden. Es würde somit rechtskräftige Dokumente geben, die das Fehlverhalten der Regierung schriftlich festhalten und das Verbrechen des Regimes von Jiang Zemin (das die schwarze Liste zur Verfügung gestellt hat) würde genau beleuchtet werden. Die Hongkonger Regierung lehnte es also ab, die entsprechenden Beweise zu liefern, weil sie nicht wollte, dass sie für „Benachteiligung auf Grund des Glaubens“ missbilligt wird. Stattdessen weigerte sie sich wiederholt, die Bitte des Richters zu respektieren und legte die schwarze Liste einfach nicht vor. Sie versteckte sie weiterhin, unter dem Vorwand, dass es sich dabei um „Sicherheitsvorkehrungen“ handle. So eine schändliche Missachtung einer richterlichen Anordnung ist untragbar und wird vom hohen Gericht und der Bevölkerung von Hongkong ebenfalls verurteilt.

Solch unvernünftige Nichtbeachtung des Gerichts begann schon mit völlig unlogischen Handlungen der Hongkonger Regierung im Februar 2003, als Praktizierende aus Hongkong eine Erfahrungsaustauschkonferenz veranstalteten. Achtzig Falun Gong-Praktizierende aus Taiwan reisten nach Hongkong ein, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Ohne jegliche Erklärung verweigerte die Regierung allen achtzig Praktizierenden die Einreise. Das ist eine verächtliche Menschenrechtsverletzung von Seiten der Hongkonger Regierung, die sich nur wie eine Marionette der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) verhält. Dieser Vorfall hat zweifelsohne weltweit einen Schatten auf sie geworfen, was die Verfolgung von Falun Gong durch die KPC betrifft. Die Hongkonger Regierung setzt sich eigentlich für die Stadt und ihre Umgebung wirksam für die Glaubensfreiheit ein. Dieses Verhalten aber, ist für die Hongkonger Regierung völlig irrational.

Das alberne Verhalten der Behörden wird durch Schikanen und Verleumdungen während der friedlichen Appelle der Falun Gong-Praktizierenden widergespiegelt. Am 14. März 2002 veranstalteten vier Falun Gong-Praktizierende aus der Schweiz und zwölf Falun Gong-Praktizierende aus Hongkong einen friedlichen Sitz- und Hungerstreik vor dem Hongkonger Verbindungsbüro nach China. Ihre Absicht war, den geheimen Befehl des früheren chinesischen Präsidenten Jiang Zemin aufzudecken, nämlich Falun Gong Praktizierende zu erschießen und zu verurteilen. Einige Stunden, nachdem die Aktion begonnen hatte, kamen Hongkonger Polizisten auf Anordnung des P.R.C.- Verbindungsbüros zum Standort des Protestes und nahmen die sechzehn Praktizierenden gewaltsam fest. Anschließend erhob die Polizei Anklage gegen die Praktizierenden, weil sie angeblich den Gehsteig blockiert und die Polizei angegriffen hätten. Glücklicherweise verwarf Hongkongs oberstes Gericht im Mai 2005 diese Beschuldigungen. Die Praktizierenden, die wegen Körperverletzung und Behinderung gegen die Polizei angeklagt worden waren, wurden freigesprochen.

Die völlig absurden Aktionen der Hongkonger Regierung setzten mit ihren Versuchen fort, die Gesetzgebung im Artikel 23 zu unterstützen. So ein Gesetz war geplant, um Chinas unmenschliche Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden nach Hongkong auszuweiten. Der Artikel 23, wo es um kriminelle Angaben geht, z.B. in Bezug auf das „Stürzen der Regierung eines Landes“ oder den „Verrat von Staatsgeheimnissen“, wie das „Angehören verbotener Organisationen“ war nur dazu da, um gegen Praktizierende vorzugehen. Weitere Ziele der Regierung waren rechtliche Kürzungen bei Falun Gong-Praktizierenden vorzunehmen und zu verhindern, dass in Hongkong Informationsmaterialien welche die wahren Umstände der Verfolgung in China aufklären, verteilt wird.

Jeder weiß, dass das völlig unlogische Benehmen der Hongkonger Regierung seine Wurzeln nur in der wahnsinnigen Verfolgung durch Jiangs Regime hat. Gerade noch rechtzeitig erkannten die Menschen sehr klar, dass die Verfolgung von Falun Gong von China nach Hongkong ausgebreitet werden sollte und dass die Bevölkerung von Hongkong auch direkt darunter leiden würde. Infolgedessen nahmen 500.000 Menschen aus der Hongkonger Bevölkerung an der großen Parade gegen den Artikel 23, am 1. Juli 2002 teil. Diese Parade war dann auch der Auslöser zur Abschaffung des Artikels 23.

In einer Gesellschaft, die wirklich von aufrichtigen Gesetzen geleitet wird, würde sich eine Regierung nie einmischen, wenn es um die Glaubensfreiheit der Menschen geht, ganz besonders dann nicht, wenn sie an die Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ glauben.

Mit dem Vorwand der „Staatssicherheit“ lehnte die Hongkonger Regierung es ab, die „schwarze Liste für Immigranten“, die die Namen von Falun Gong-Praktizierenden beinhalten, vorzulegen. Nun kann sie aber weder den Verurteilungen wegen „Menschenrechtsverletzung“ und „Unterdrückung der Glaubensfreiheit“ entkommen, noch kann sie verleugnen, dass die KPC die Hongkonger Regierung kontrolliert. Sie kann nicht länger verbergen, dass der lange Arm der Verfolgung von Falun Gong nach Hongkong vorgedrungen ist. Außerdem werden die Menschen auf diese Weise erfahren, dass die Hongkonger Regierung die KPC bei der Verfolgung von Falun Gong unterstützte. Das ist wirklich dumm.

Tatsache ist auch, dass die Hongkonger Regierung Falun Gong gewissermaßen unterstützt hat. 2001, als die Verfolgung von Falun Gong durch das Regime von Jiang Zemin ihren Höhepunkt erreicht hatte, hatte die Hongkonger Regierung das Ersuchen von Falun Gong-Praktizierenden, eine groß angelegte Erfahrungsaustauschkonferenz finanziell zu unterstützen, nicht abgelehnt. Während der Konferenz wurde auch niemand von der Hongkonger Regierung gestört oder gar verleumdet.

Heute geht die Verfolgung von Falun Gong durch die KPC schon fast dem Ende zu. Nicht nur die Menschen im Ausland, sondern auch viele Menschen in China wissen bereits über die Gutherzigkeit von Falun Dafa und die Bösartigkeit der KPC Bescheid. Insbesondere nach der Veröffentlichung der Neun Kommentare über die Kommunistische Partei sind die Menschen aufgewacht und auf die bösartige Natur der KPC aufmerksam geworden. Jetzt erkennen sie auch das Leid, welches die Verfolgung Falun Gong zugefügt hat. Deshalb treten viele Menschen öffentlich aus der KPC und aus allen damit verbundenen Organisationen aus. Unzählige Menschen haben sich von dieser Boshaftigkeit entfernt und sind klar und vernünftig geworden.

Das Böse wird gerade vernichtet. Die Hongkonger Regierung sollte vernünftig werden und ihr Gewissen und ihre Aufgabe erfüllen, mit den Gesetzen gerecht umzugehen. Solche Kriterien sind der Grundstein, um das Gute vom Bösen zu unterscheiden. Wenn die Hongkonger Regierung wirklich dem Druck des Bösen standhalten kann und die Freiheit Hongkongs beschützen kann und auch erlaubt, Falun Gong zu praktizieren, wird sie zur wahren Vernunft zurückkehren können und zeigen, dass sie die Menschenrechte der Hongkonger Bevölkerung schützen kann.

Alle Artikel, Grafiken und Inhalte, die auf Yuanming.de veröffentlicht werden, sind urheberrechtlich geschützt. Deren nicht-kommerzielle Verwendung ist erlaubt, wenn auf den Titel sowie den Link zum Originalartikel verwiesen wird.

Das Neueste

Archiv