Deutschland: Appell zur Korrektur der ungerechten Behandlung zweier Falun Gong Praktizierender in Singapur vor dem Konsulat von Singapur in Hamburg

Am Mittwoch, den 4. Mai 2004 gingen norddeutsche Praktizierende in Hamburg vor das Konsulat von Singapur, um gegen die ungerechte Verurteilung und Inhaftierung von zwei Falun Gong praktizierenden Frauen in Singapur zu appellieren. Diese wurden wegen der Verteilung von Infomaterialien über die Verfolgung von Falun Gong in China zu einer Geldstrafe verurteilt. Als sie sich weigerten, die Strafe zu zahlen und ankündigten, in Berufung zu gehen, wurden sie noch am Tag des Gerichtsverfahrens inhaftiert. Dies ist in Singapur ein unüblicher Vorgang. Im Gefängnis traten sie wegen der ungerechten Behandlung in den Hungerstreik. Auch durfte Frau Cheng, eine der beiden Frauen, ihr sechs Monate altes Baby nicht sehen und stillen.

Offensichtlich hat dieses Urteil einen politischen Hintergrund: Dadurch soll dem mächtigen chinesischen Nachbarn geschmeichelt werden. In der internationalen Gemeinschaft wird diese durch die Kommunistische Partei Chinas (KPC) organisierte Verfolgung jedoch verurteilt, und Singapur isoliert sich letztendlich selber dadurch. Wir hoffen, daß Singapur das Urteil überdenken kann und sich nicht von kurzfristigen Verlockungen blenden läßt.

Während des Appells stellten einige der Passanten viele Fragen über Falun Gong und die Verfolgung Zwei der Praktizierenden überbrachten dem Honorarkonsul einen Appellbrief an die Regierung Singapurs

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